So laufen Robocalls ab

Eine Anrufmaschine arbeitet ganze Nummernblöcke ab, erkennt, ob jemand abhebt, und spielt dann eine Aufnahme ab. Die Stimme klingt oft synthetisch, die Ansage fordert zum Drücken der 1 auf, um „mit einem Berater verbunden zu werden“, oder der 9, um „keine weiteren Anrufe zu erhalten“. Wer eine Taste drückt, landet in einem Callcenter, meist im Ausland, das Stromverträge, Lotterie-Abonnements, Versicherungen, einen Krankenkassenwechsel oder Gewinnspiele verkauft. Die angezeigte Rufnummer wechselt ständig, ist unterdrückt oder gefälscht, damit Sperrlisten ins Leere laufen. Manche Ansagen tarnen sich als Warnung von Europol oder als Hinweis auf ein gesperrtes Amazon-Konto.

Der Zweck ist zweistufig. Zuerst sortiert der Automat heraus, welche Nummern erreichbar sind und wer reagiert. Diese Listen werden weiterverkauft, deshalb steigen nach dem ersten Tastendruck oft die Anrufe insgesamt. Dann versucht das Callcenter, im Gespräch einen Vertrag oder eine Bestellung zu erzeugen. Dafür genügt den Anrufern ein „Ja“ auf eine harmlose Frage, das später als Zustimmung zum Vertrag oder zur Einwilligung in weitere Werbung ausgegeben wird. Wochen später kommt eine Auftragsbestätigung oder ein neuer Energieversorger meldet sich, obwohl Sie nie etwas unterschrieben haben.

Was das Gesetz sagt

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nach § 7 Abs. 2 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Für automatische Anrufmaschinen gilt dasselbe, sie sind ohne Einwilligung unzulässig. Verstöße kann die Bundesnetzagentur mit Bußgeldern bis zu 300 000 Euro ahnden. Seit dem 1. Oktober 2021 verlangt § 7a UWG zusätzlich, dass Unternehmen jede Einwilligung dokumentieren, fünf Jahre aufbewahren und der Behörde auf Verlangen vorlegen, sonst drohen bis zu 50 000 Euro. Werbeanrufe dürfen die Rufnummer nicht unterdrücken oder fälschen, auch das ist bußgeldbewehrt. Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit ohne Begründung widerrufen. Ein untergeschobener Vertrag ist widerrufbar, und bei Strom- und Gasverträgen reicht ein mündliches Ja am Telefon ohnehin nicht, sie brauchen Textform.

Woran Sie Robocalls erkennen

Nach dem Abheben folgt eine kurze Pause oder ein Klicken, bevor die Ansage beginnt, weil die Maschine erst die Verbindung erkennt. Die Stimme reagiert nicht auf Ihre Fragen und wiederholt sich. Es gibt keinen Firmennamen mit Adresse und keine Rückrufnummer, unter der jemand erreichbar wäre. Die Anrufe kommen zu ähnlichen Uhrzeiten, oft von fremden Ortsvorwahlen oder aus dem Ausland, und die Nummer ist am nächsten Tag eine andere. Inhaltlich geht es fast immer um Geld, das Sie sparen, gewinnen oder verlieren könnten, und um eine Frist, die gerade abläuft. Wird eine Ja-oder-Nein-Frage gestellt, ist das der Versuch, eine Aufnahme zu erzeugen.

So werden Sie sie los

Legen Sie auf, ohne eine Taste zu drücken oder mit „Ja“ zu antworten, auch nicht auf die Frage, ob Sie gut zu hören sind. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer und den Inhalt der Ansage, denn die Bundesnetzagentur braucht diese Angaben. Ihre Beschwerde reichen Sie über das Onlineformular unter bnetza.de/aergermitrufnummern ein, mit Firmenname, falls genannt, und mit dem Hinweis, ob die Nummer unterdrückt oder gefälscht war. Sperren Sie die Nummer im Router oder Handy und tragen Sie sie bei cislo.info ein, dort sehen Sie auch, was andere zu ihr berichten. Kommt später eine Vertragsbestätigung, widerrufen Sie schriftlich und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten.

Woran Sie es erkennen

  • Nach dem Abheben kommt eine Pause oder ein Klicken, dann eine Bandansage
  • Sie sollen eine Taste drücken oder mit Ja antworten
  • Immer neue Rufnummern, oft mit fremder Ortsvorwahl, unterdrückt oder aus dem Ausland
  • Kein Firmenname, keine Adresse, keine Rückrufnummer, unter der jemand erreichbar ist
  • Es geht um Strom, Gewinnspiele, Versicherungen oder eine angebliche Kontosperrung mit Frist

Was zu tun ist

  1. Auflegen, keine Taste drücken, nicht mit Ja antworten
  2. Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer und Inhalt der Ansage notieren
  3. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, Onlineformular unter bnetza.de/aergermitrufnummern
  4. Nummer im Router oder Handy sperren, auch wenn die nächste Ansage von einer anderen Nummer kommt
  5. Vertrag untergeschoben — schriftlich widerrufen und die Verbraucherzentrale einschalten
Unerlaubte Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch melden Sie bei der Bundesnetzagentur (Online-Formular auf bundesnetzagentur.de). Bei Betrug erstatten Sie Anzeige bei der Polizei — vor Ort oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Wenn Sie glauben, Ihre Bank habe angerufen, legen Sie auf und rufen Sie die Nummer auf Ihrer Bankkarte an; Karten und Online-Banking sperren Sie unter 116 116.

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