Werbeanrufe ohne Einwilligung — Ihre Rechte nach dem UWG
Ein Unternehmen darf Sie als Verbraucher nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Wer trotzdem anruft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro, und Sie können sich mit wenigen Angaben wirksam wehren.